Ligier Freiheit und Mobilität für Alle

Was ist ein Micro-Car

Ein Microcar (auch Mopedauto, Leichtkraftfahrzeug) ist ein besonders kleines, leichtes Kraftfahrzeug mit vier Rädern, das eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h erreicht und bereits mit einem Mopedführerschein (Klasse AM) ab 15 Jahren gefahren werden darf.
Straßenlage, Fahrweise, Haptik außen und innen sollte man nicht zu sehr mit einem herkömmlichen PKW vergleichen da alles auf ein maximales Leergewicht von nur 425 Kilogramm ausgerichtet ist! So bieten Microcars in Regel Platz für zwei Passagiere und etwas Gepäck. Auch die Motoren sind auf Leichtbau konzipiert: am häufigsten sind kleine zwei Zylinder-Dieselmotoren und elektrische Motoren mit 12 kw/h Batterien.
Mopedautos heißen nicht nur so, sie werden auch gesetzlich so behandelt. Sie müssen nicht zweijährlich zum TÜV, man zahlt für sie keine Kfz-Steuer, sie dürfen nicht auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen gefahren werden. Somit benötigt man nur ein Mopedkennzeichen, was sich auch im Beitrag für die Kfz-Versicherung bemerkbar macht.

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Führerschein ab 15 Jahren

Der Führerschein der Klasse AM ist im Kern der klassische „Roller-“ oder „Mopedführerschein“. Er wurde vor einigen Jahren europarechtlich vereinheitlicht und erlaubt es Jugendlichen heute, bereits ab 15 Jahren vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge wie einen Ligier im Straßenverkehr zu führen.

Welche Fahrzeuge darf man damit fahren?
Die Klasse AM deckt Fahrzeuge ab, die bestimmte gesetzliche Grenzwerte nicht überschreiten:
Höchstgeschwindigkeit: Maximal 45 km/h.
Leermasse: Maximal 425 kg (bei Elektro-Modellen wie dem Ligier Myli zählt das Gewicht der Batterie nicht mit).
Leistung: Maximal 6 kW (ca. 8,2 PS) bei Elektroantrieben oder Dieselmotoren.

Ablauf der Ausbildung in der Fahrschule
Die Ausbildung ist kürzer und unkomplizierter als beim normalen Autoführerschein (Klasse B):
Theorieunterricht: Es müssen 14 Doppelstunden (je 90 Minuten) absolviert werden – aufgeteilt in 12 Stunden Grundstoff und 2 Stunden Zusatzstoff für Zweiräder/Leichtfahrzeuge. (gesetzliche Änderungen möglich)

Praxisunterricht: Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtfahrstunden (keine Pflicht-Nachtfahrten oder Autobahnfahrten). Der Fahrlehrer übt so lange mit dem Jugendlichen, bis dieser das Fahrzeug sicher beherrscht.
Wichtig für Ligier-Fahrer: Die praktische Ausbildung und die Prüfung finden in der Regel auf einem Zweirad-Roller statt. Wer den AM-Schein auf dem Roller besteht, darf danach automatisch auch den vierrädrigen Ligier fahren.
Die Prüfungen: Es gibt eine theoretische Prüfung (30 Fragen) sowie eine praktische Fahrprüfung von etwa 45 Minuten.

Ab wann darf man starten?
Der Führerschein kann bundesweit ab 15 Jahren erworben werden.
Mit der Ausbildung in der Fahrschule darf man bereits mit 14,5 Jahren beginnen.
Wichtige Auslandseinschränkung: Wer den Führerschein mit 15 macht, darf damit bis zum 16. Geburtstag nur innerhalb Deutschlands fahren. Fahrten ins Ausland (z. B. für den Urlaub nach Österreich oder Holland) sind erst ab 16 Jahren erlaubt.

Riesiger Vorteil für später
Wenn die Jugendlichen mit 18 Jahren den echten Autoführerschein (Klasse B) machen, besitzen sie bereits drei Jahre wertvolle Erfahrung im Straßenverkehr. Sie kennen Verkehrsregeln, Schilder und Vorfahrtsituationen aus der Praxis, was die spätere Ausbildung oft beschleunigt und Kosten spart.

Quelle:https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/erwerb/rollerfuehrerschein/

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Informationen zu den Verbrauchsangaben

Offizielle Angaben zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen, Stromverbrauch und elektrischer Reichweite wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt und entsprechen der VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung. Angaben im NEFZ berücksichtigen sich bei Spannbreiten Unterschiede in der gewählten Rad- und Reifengröße, im WLTP jeglicher Sonderausstattung. Für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, sowie ggf. für die Zwecke von fahrzeugspezifischen Förderungen werden WLTP-Werte verwendet. Aufgeführte NEFZ-Werte wurden ggf. auf Basis neuen MLTP-Messverfahrens ermittelt und zur Vergleichbarkeit auf das NEFZ-Messverfahren zurückgerechnet.

Für seit 01.01.2021 neu typgeprüfte Fahrzeuge existieren die offiziellen Angaben nur noch nach WLTP. Zudem entfallen laut EU Verordnung 2022/195 ab 01.01.2023 in den EG-Übereinstimmungsbescheinigungen die NEFZ-Werte. Weitere Informationen zu den Messverfahren WLTP und NEFZ finden Sie unter www.dat.de/co2

Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem ‚Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen' entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen, bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Schamhausen, und unter https://www.dat.de/co2 unentgeltlich erhältlich ist. Abbildung/en zeigt/en Sonderausstattungen.

CO2-Effizient nach dem WLTP-Messverfahren Was ist WLTP?

Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leicht Nutzfahrzeuge (Worlwide Harmonized Light Duty Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird der WLRP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs-, Stromverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher und die Reichweiten in vielen Fällen niedriger als die nach dem NEFZ gemessenen. Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die o.g. NEFZ-Werte von de u.g. WLTP-Werten abgeleitet. Diese Werte entsprechen Ihrer aktuellen Konfiguration, wenn Sie Ausstattungen ändern können sich auch diese Werte ändern. Ab dem 01. September 2018 erfolgt die Bemessung der KFZ-Steuer auf Basis der ermittelten WLTP-Werte. Weitere Informationen zum Umweltbonus erhalten Sie bei Ihrem Ansprechpartner vor Ort.