Barrierefreiheitserklärung
Erklärung zur Barrierefreiheit für Dienstleistungen
Barrierefreiheitserklärung möchten wir Ihnen einen Überblick über den Stand der Vereinbarkeit der unten beschriebenen Dienstleistung(en) mit den Anforderungen der Barrierefreiheit nach gesetzlichen Vorschriften (insbesondere mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG) geben.
Angaben zum Dienstleistungserbringer
Autohaus Schulz GmbH
Göttliner Chaussee 29a
14712 Rathenow
Brandenburg
Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung
Die Schulz-Gruppe ist ein Autohaus mit Standorten in Stendal und Rathenow. Wir verkaufen neue und gebrauchte Autos der Marken Renault, Dacia, Toyota, Opel und Lexus. Dazu gehören auch Vorführwagen, Leasingrückläufer und Fahrzeuge mit Tageszulassung.
Neben dem Fahrzeugverkauf bieten wir viele Serviceleistungen an. Dazu gehören Inspektionen, Reparaturen, Unfallinstandsetzung, Achsvermessung und Hauptuntersuchungen in Zusammenarbeit mit dem TÜV Rheinland und der DEKRA. Während Ihr Fahrzeug in der Werkstatt ist, können Sie einen Ersatzwagen oder Mietwagen nutzen.
Auch beim Autoverkauf, bei der Finanzierung oder beim Leasing helfen wir Ihnen gern weiter. Wir beraten Sie umfassend und finden gemeinsam mit Ihnen eine passende Lösung – mit oder ohne Anzahlung.
Erläuterungen zur Durchführung der Dienstleistung
Die Autohaus Schulz GmbH ist bemüht, ihre Dienstleistungen für alle Kundinnen und Kunden zugänglich zu gestalten. Dies gilt sowohl für unsere Verkaufsräume und Werkstätten als auch für unsere digitalen Angebote.
In unseren Autohäusern stellen wir sicher:
- dass unsere Verkaufs- und Servicebereiche möglichst barrierefrei erreichbar sind (z. B. durch ebenerdige Eingänge oder Rampen),
- dass bei Bedarf eine persönliche Beratung und Unterstützung vor Ort angeboten wird,
- dass unsere Mitarbeitenden sensibilisiert sind, um auf besondere Bedürfnisse einzugehen.
In unserem Online-Angebot achten wir darauf:
- dass die Website den technischen Anforderungen der Barrierefreiheit entspricht (z. B. durch klare Struktur, gut lesbare Schriftarten, Kontraste und Tastaturbedienbarkeit),
- dass Inhalte verständlich formuliert sind, damit sie möglichst vielen Nutzerinnen und Nutzern zugänglich sind,
- dass alternative Texte für Bilder bereitgestellt werden,
- dass wir fortlaufend an der Verbesserung der digitalen Barrierefreiheit arbeiten.
Unser Ziel ist es, allen Menschen – unabhängig von körperlichen oder technischen Einschränkungen – einen gleichberechtigten Zugang zu unseren Leistungen zu ermöglichen.
Sollten Ihnen Barrieren auffallen oder Sie Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie uns bitte. Wir nehmen Ihre Hinweise ernst und prüfen, wie wir bestehende Hürden abbauen können.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die oben genannte Dienstleistung ist teilweise mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar.
Folgende Teile/Inhalte/Funktionen der Dienstleistung sind nicht barrierefrei:
Die Formulare auf unserer Website sind noch nicht vollständig barrierefrei.
Nicht barrierefreie Teile der Dienstleistung – Umsetzungsfristen
Formulare werden bis Ende 2026 mit einem neuen Plugin barrierefrei gestaltet.
Erstellung der Barrierefreiheitserklärung
Datum der Erstellung der Barrierefreiheitserklärung: 05.05.2025
Datum der letzten Überprüfung der o. g. Leistungen hinsichtlich der Anforderungen zur Barrierefreiheit: 05.05.2025
Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit
Die Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit beruht auf der Einschätzung durch einen externen Anbieter.
Feedbackmöglichkeit und Kontaktangaben
Adresse:
MXM DESIGN GmbH
Mittelstraße 5 · D-14712 Rathenow
E-Mail: info@mxmdesign.de
Telefon: 03385 53780
Informationen zu den Verbrauchsangaben
Offizielle Angaben zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen, Stromverbrauch und elektrischer Reichweite wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt und entsprechen der VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung. Angaben im NEFZ berücksichtigen sich bei Spannbreiten Unterschiede in der gewählten Rad- und Reifengröße, im WLTP jeglicher Sonderausstattung. Für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, sowie ggf. für die Zwecke von fahrzeugspezifischen Förderungen werden WLTP-Werte verwendet. Aufgeführte NEFZ-Werte wurden ggf. auf Basis neuen MLTP-Messverfahrens ermittelt und zur Vergleichbarkeit auf das NEFZ-Messverfahren zurückgerechnet.
Für seit 01.01.2021 neu typgeprüfte Fahrzeuge existieren die offiziellen Angaben nur noch nach WLTP. Zudem entfallen laut EU Verordnung 2022/195 ab 01.01.2023 in den EG-Übereinstimmungsbescheinigungen die NEFZ-Werte. Weitere Informationen zu den Messverfahren WLTP und NEFZ finden Sie unter www.dat.de/co2
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem ‚Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen' entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen, bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Schamhausen, und unter https://www.dat.de/co2 unentgeltlich erhältlich ist. Abbildung/en zeigt/en Sonderausstattungen.
CO2-Effizient nach dem WLTP-Messverfahren Was ist WLTP?
Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leicht Nutzfahrzeuge (Worlwide Harmonized Light Duty Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird der WLRP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs-, Stromverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher und die Reichweiten in vielen Fällen niedriger als die nach dem NEFZ gemessenen. Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die o.g. NEFZ-Werte von de u.g. WLTP-Werten abgeleitet. Diese Werte entsprechen Ihrer aktuellen Konfiguration, wenn Sie Ausstattungen ändern können sich auch diese Werte ändern. Ab dem 01. September 2018 erfolgt die Bemessung der KFZ-Steuer auf Basis der ermittelten WLTP-Werte. Weitere Informationen zum Umweltbonus erhalten Sie bei Ihrem Ansprechpartner vor Ort.
