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3 Bestehend aus Garantieverlängerung der Renault Deutschland AG6, Abdeckung aller Kosten der vorgeschriebenen Wartungs- und Verschleißarbeiten, HU sowie Mobilitätsgarantie für 36 Monate bzw. 30.000 km ab Erstzulassung gemäß Vertragsbedingungen. HU nach § 29 StVZO. Die HU wird nur durch zugelassene Prüfer und zu den von der zuständigen Prüforganisation festgelegten Preisen durchgeführt. 4 Über RCI Versicherungs-Service GmbH, Jagenbergstr. 1, 41468 Neuss. Versicherer: RCI Life Limited und RCI Insurance Limited, Level 3 Mercury Tower, The Exchange Financial & Business Centre, Elia Zammit Street, St. Julian’s, STJ 3155, Malta. 5 Über RCI Versicherungs-Service GmbH, Jagenbergstr. 1, 41468 Neuss. Versicherer: RCI Insurance Limited, Level 3 Mercury Tower, The Exchange Financial & Business Centre, Elia Zammit Street, St. Julian’s, STJ 3155, Malta. 4,5 Es gelten die allgemeinen Versicherungsbedingungen. 6 Garantiegeberin ist die Renault Deutschland AG. Die Inanspruchnahme der gesetzlichen Gewährleistungsansprüche ist unentgeltlich. Diese Ansprüche bestehen unabhängig von der Garantie und werden durch diese nicht eingeschränkt. 7 Dacia Treuegarantie der Renault Deutschland AG, nach Ablauf der Herstellergarantie bis maximal 7 Jahre oder 150.000 km. Mit Garantieanspruch gemäß Garantiebedingungen bei regelmäßiger Wartung nach Herstellervorgabe bei Ihrem Dacia Vertragspartner. Weitere Informationen unter: https://www.dacia. de/treuegarantie.html. Abb. zeigt Dacia Sandero Stepway mit Sonderausstattung.
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Informationen zu den Verbrauchsangaben
Offizielle Angaben zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen, Stromverbrauch und elektrischer Reichweite wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt und entsprechen der VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung. Angaben im NEFZ berücksichtigen sich bei Spannbreiten Unterschiede in der gewählten Rad- und Reifengröße, im WLTP jeglicher Sonderausstattung. Für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, sowie ggf. für die Zwecke von fahrzeugspezifischen Förderungen werden WLTP-Werte verwendet. Aufgeführte NEFZ-Werte wurden ggf. auf Basis neuen MLTP-Messverfahrens ermittelt und zur Vergleichbarkeit auf das NEFZ-Messverfahren zurückgerechnet.
Für seit 01.01.2021 neu typgeprüfte Fahrzeuge existieren die offiziellen Angaben nur noch nach WLTP. Zudem entfallen laut EU Verordnung 2022/195 ab 01.01.2023 in den EG-Übereinstimmungsbescheinigungen die NEFZ-Werte. Weitere Informationen zu den Messverfahren WLTP und NEFZ finden Sie unter www.dat.de/co2
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem ‚Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen' entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen, bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Schamhausen, und unter https://www.dat.de/co2 unentgeltlich erhältlich ist. Abbildung/en zeigt/en Sonderausstattungen.
CO2-Effizient nach dem WLTP-Messverfahren Was ist WLTP?
Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leicht Nutzfahrzeuge (Worlwide Harmonized Light Duty Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird der WLRP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs-, Stromverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher und die Reichweiten in vielen Fällen niedriger als die nach dem NEFZ gemessenen. Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die o.g. NEFZ-Werte von de u.g. WLTP-Werten abgeleitet. Diese Werte entsprechen Ihrer aktuellen Konfiguration, wenn Sie Ausstattungen ändern können sich auch diese Werte ändern. Ab dem 01. September 2018 erfolgt die Bemessung der KFZ-Steuer auf Basis der ermittelten WLTP-Werte. Weitere Informationen zum Umweltbonus erhalten Sie bei Ihrem Ansprechpartner vor Ort.